Kündigung

Möchtest Du aus dem Verein austreten, ist dies nur zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Bei Wegzug kann die Kündigung zum Monatsende erfolgen. Die Mitgliedschaft für ein verstorbenes Mitglied kann sofort beendet werden. Die Austrittserklärung ist formlos schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Dies kann in Papierform aber auch per Mail erfolgen.

Adresse: Geschäftsstelle TSV Ginsheim, Rheinstraße 29 A, 65462 Ginsheim
Mail: geschaeftsstelle@tsv-ginsheim.de

Suche
Termine
Alle Termine anzeigen
Geschäftsstelle
Personal
Kindeswohl
Weitere Nachrichten
 
Zum Archiv
Unsere Partner